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Kleinfinanzierung.de
Im Rahmen von Finanzierungen unterscheidet man Kleinfinanzierungen, die für die Bezahlung von Möbeln, Autos oder
anderer Waren genutzt werden, und Finanzierungen zum Beispiel für den Wohnungsbau oder -kauf.
Beiden Finanzierungsarten gleich ist die Bonitätsermittlung der Banken. Sie spiegelt die Kreditwürdigkeit des Kunden
wider und wird anhand von Einkommensdaten ermittelt.
Der Unterschied liegt in erster Linie im Volumen der einzelnen Finanzierung. So kann man Kleinfinanzierungen bereits
ab einem Betrag von EUR 1.000 abschließen, maximal werden Beträge bis EUR 40.000 finanziert. Normale Finanzierungen
jedoch werden meist erst ab einem Betrag von EUR 25.000 vergeben, nach oben sind keine Grenzen gesetzt.
Ein weiterer Unterschied ist die Laufzeit der Darlehen. Kleinfinanzierungen werden in der Regel als Ratenkredit
vergeben. Hierfür gibt es die Möglichkeit, Laufzeiten zwischen 12 und 120 Monaten zu vereinbaren. Längere Laufzeiten
sind nicht möglich. Normale Finanzierungen können jedoch bis zu einer Laufzeit von 40 Jahren vereinbart werden.
Allerdings werden in diesem Fall die Zinsen nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern lediglich für 10-15
Jahre. Nach Ablauf dieser Frist werden die Zinsen marktüblich angepasst.
Zwischen den beiden Finanzierungsarten gibt es aber auch Unterschiede im Verwendungszweck. So muss dieser bei
Kleinfinanzierungen entweder gar nicht angegeben oder aber nicht nachgewiesen werden. Der Kunde ist also nicht
verpflichtet, die Rechnung der gekauften Waren der Bank vorzulegen. Die normale Finanzierung hingegen ist
zweckgebunden. Bei einer Baufinanzierung lässt sich die Bank zum Beispiel Rechnungen der Handwerker vorlegen oder
bittet um Einreichung einer Architektenbestätigung, aus der der Baufortschritt des Projektes ersichtlich ist.
Auch müssen Kunden für Kleinkredite keine Sicherheiten stellen. Hier wird lediglich die Abtretung von Lohn und Gehalt
vereinbart. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr nachkommen, ist die Bank
berechtigt, eine Lohnpfändung über den nichtpfändbaren Teil zu beantragen und den Kredit hiermit zurückzuführen.
Für Großfinanzierungen verzichten die Banken jedoch nie auf Sicherheiten. Baudarlehen werden in der Regel mit
Eintragung einer Grundschuld besichert. Diese wird auf das finanzierte Objekt in Höhe der Darlehenssumme eingetragen.
Hiermit hat die Bank das Recht, das Objekt im Rahmen der Zwangsversteigerung zu verwerten, wenn der Kunde die Raten
des Darlehens nicht mehr zahlen kann.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, andere Sicherheiten zu stellen. So gibt es neben der Verpfändung von Guthaben
und Depots auch die Abtretung von Lebensversicherungen oder Bausparverträgen.
Für die Bewertung der einzelnen Sicherheiten benötigen die Bank zudem weitere Unterlagen. Bei Grundschuldeintragungen
sind dies der Grundbuchauszug, die Flurkarte und Grundrisse des Objektes. Bei Verpfändungen wird die jeweilige
Abschlussurkunde im Original benötigt.
Aufgrund des unterschiedlichen Bearbeitungsaufwandes (Kleinkredite können meist in wenigen Arbeitsschritten erledigt
werden) werden auch unterschiedliche Gebühren berechnet. Für Kleindarlehen liegen diese meist zwischen 2% und 3% der
Darlehenssumme. Bei größeren Finanzierungen wird in der Regel 1% vom Darlehensbetrag berechnet, zudem fallen Kosten
für die Wertermittlung oder Sicherheitenbewertung an. Diese werden pauschal berechnet und liegen zwischen
EUR 500-1.500.
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